Maßnahme | Beschreibung | Wer kann die Maßnahme beanspruchen? |
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Herabsetzung von Vorauszahlungen | Die festgesetzen Steuervorauszahlungen können auf Antrag herabgesetzt werden. | Alle Unternehmen, Selbständige, Freiberufler deren Einkünfte sich in 2020 voraussichtlich verringern. Privatpersonen, die Einkommensteuervorauszahlungen leisten müssen und deren Einkünfte sich 2020 voraussichtlich verringern. |
Stundung von Steuerschulden | Auf Antrag können fällige Steuern später gezahlt werden. Auf die Berechnung von Zinsen wird verzichtet. | Alle Unternehmen, Selbständige oder Freiberuflicher die offene Steuerschulden haben. Die Zahlung der Steuerschulden muss eine unbillige Härte darstellen. |
Erlass von Steuerschulden | Eine Rückzahlung von Steuerschulden ist im Einzelfall nicht mehr nötig | Alle Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit offenen Steuerschulden. Allerdings wird ein Erlass nur im absoluten Einzelfall gewährt. Der Erlass muss zu einer wirtschaftlichen Stabilisation des Unternehmens führen. |
Aufschub von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen | Auf Antrag werden offene Steuerschulden nicht mehr vollstreckt, so werden z. B. Pfändungen und Säumniszuschläge vermieden. | Alle Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit offenen Steuerschulden, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. |